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Viele Anlagenbetreiber sind der Meinung, eine Nutzung der PV über den nach EEG Vergütungszeitraum hinaus ergo after EEG ist problemlos möglich. Das ist nicht korrekt. Die PV nach EEG Einspeisevergütung Photovoltaik kann mit dem EVU Energieversorgungsunternehmen oder dem Direktvermarkter ausgehandelt werden, dennoch: Das Betreiberrisiko steigt signifikant an. Reparaturen an der PV Anlage steigen systembedingt. Der Wartungsaufwand steigt. Einspeiseergebnisse sinken. Laufende Kosten nach EEG wie z.B. Versicherungen, Wartung, Reparaturen, gesetzliche Vorgaben (z.Zt. Redispatch 2.0) fressen die Rendite auf. Ein anstehernder Rückbau der PV Anlage after EEG wird oft nicht eingepreist. Schäden an Dächern (Dachhaut usw.), Flurschäden bei Freilandanlagen, Entsorgung, Versetzung in den vorigen Stand bedeuten oft einen finanziellen Totalschaden. PV-EEG ist eine Investmentfirma spezialisiert after EEG mit Manpower sowie Know-how. Wir übernehmen PV- Anlagen nach EEG, betreiben diese nutzbringend sowie zielführend, bilden vertraglich garantierte Rücklagen für den späteren Rückbau.
Bis 2025 fallen rund 2 Gigawatt Leistung aus der Förderung. Betroffen durch ü20 Photovoltaikanlage sind sowohl kleine Hausdachanlagen, als auch ü20 Solar Freiflächenanlagen PV. Das EEG Vergütungsmodell läuft bei ü20 Solar Anlagen aus und endet im nach EEG Börsenstrompreis. Der Weiterbetrieb der PV-Anlage ist möglich, da der Anspruch auf den Netzanschluss weiter besteht. Doch hat der Anlagenbetreiber in diesem Fall keinen automatischen Anspruch auf eine Vergütung gemäß dem aktuellen Strompreis der Strombörse. In diesem Zusammenhang verweisen wir bezugnehmend der ü20 PV Anlagen auf § 18 StromNEV Verordnung über Entgelte für den Zugang von ü20 PV-Anlage zu Elektrizitätsversorgungsnetzen.
Im Zuge der Modernisierung der Stromnetze, insbesondere durch die Dezentralisierung der Stromerzeugung (erneuerbare Energien), wurde Redispatch 2.0 notwendig, intelligente Planungs- sowie Betriebstools zu installieren, auch bei ü20 PV Anlage oder After EEG. Die Netze sollen betriebssicherer gemacht werden. Nach EEG PV- Anlagen betreffend sind alle Erzeugungsanlagen >100kWp betroffen. Sanktionsmaßnahmen werden bei nach EEG Photovoltaikanlagen nun auch ab dem 01.01.2023 durchgesetzt. I.d.R. werden pro installietem kWp zwischen 3,- Euro und 11,- Euro als Strafzahlung definiert. Wir weisen darauf hin, dass es nicht um eine Kürzung der Einspeisevergütung (Stromverkauf) bei den ü20 Solar Anlagen geht, sondern durch diese Sanktuionsmaßnahmen je nach Anlagengröße negative Ergebnisse die Folge sein können. Eine 500kWp Anlage kann ergo eine Strafzahlung von 5.500,- Euro nach sich ziehen.
Das Betreiberrisiko einer Photovoltaikanlage wird häufig unterschätzt. Das gilt nicht nur für EEG Photovoltaik Anlagen während des Förderzeitraumes, sondern besonders für after EEG Anlagen, also nach EGG Solar Anlagen. Durch den Wegfall der garantierten EEG Förderung ist es zwingend notwendig, bei after EEG Photovoltaik das Betreiberrisiko zu senken und Verütungssätze mit den Netzbetreibern und oder mit den Direktvermarktern ausszuhandeln. Gleichzeitig sollten zwingend bei den after EEG PV-Anlagen die nach EEG Photvoltaikanlage überprüft werden, instand gesetzt sowie auf den neuesten Stand der Technik gebracht werden. Das zieht finanzielles Engagement bei diesen ü20 Solaranlagen nach sich. Ein hoher finazieller Verlust durch den Abbau und Wiederinstandsetzung bei den vermieteten Flächen ist bei ü20 PV Anlage oft der Fall. Daher muss das Betreiberrisiko gesenkt werden und eine strategische Partnerschaft für after EEG Photovoltaik ist angebracht.